Doppelt sparen bei der Hausgeräte-Reparatur!
Die Hausgeräte-Reparatur doch machen, weil es Steuervorteile und Bonusprogramme der Länder gibt? Wir erklären Ihnen, ob und wie Sie an Steuervorteile bei der professionellen Hausgerätereparatur kommen und wo Sie Bonusprogramme der Bundesländer finden. So sparen Sie bares Geld!
Handwerksleistung im Haus = Steuervorteil
Die Steuererklärung bietet viele Möglichkeiten, Kosten zu reduzieren. Ein Bereich, der häufig übersehen wird, sind haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Insbesondere die Reparatur von Haushaltsgeräten, wie Waschmaschinen, Geschirrspülern oder Kühlschränken, kann Ihnen bare steuerliche Vorteile bringen.
Doch wie genau funktioniert das, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wir erklären es Ihnen.
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen?
Unter haushaltsnahen Dienstleistungen versteht man Arbeiten, die normalerweise von Haushaltsmitgliedern selbst erledigt werden könnten, wie Putzen, Gartenarbeit oder Kinderbetreuung. Diese sind für unsere Themen der Reparatur von Hausgeräten durch Fachpersonal also nicht wichtig.
Handwerkerleistungen jedoch, umfassen Reparaturen, Renovierungen oder Wartungsarbeiten, die von Fachkräften ausgeführt werden. So wie die Reparatur zum Beispiel Ihrer Waschmaschine durch uns bei Ihnen vor Ort. Dass die Reparatur dabei bei Ihnen zu Hause bzw. Ihrem Haushalt stattfindet, ist entscheidend, denn dadurch ist sie qualifiziert für den Steuervorteil. [1]
Wie viel lässt sich bei Haushaltsgeräte-Reparaturen sparen?
Das Finanzamt erlaubt den Abzug von 20 % der Arbeitskosten bei maximal bis zu 1.200 € pro Jahr. Dieser Betrag wird direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen – nicht von Ihrem zu versteuernden Einkommen.
Ein Rechenbeispiel:
Angenommen, die Reparatur Ihrer Waschmaschine kostet insgesamt 400 €. Davon entfallen 200 € auf die Arbeitskosten und 200 € auf Ersatzteile und Material.
Die Arbeitskosten von 200 € sind steuerlich absetzbar. Also:
20 % von 200 € = 40 € Steuervorteil.
Sie können pro Jahr mehrere Reparaturen bis zum Höchstbetrag von 1.200 € geltend machen und so effektiv sparen. [2]
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Reparatur erfolgt im Haushalt
Handwerkerleistungen sind nur dann steuerlich begünstigt, wenn die Arbeiten in Ihrem Haushalt durchgeführt werden. Dies gilt auch für Mietwohnungen, sofern Sie derjenige sind, der die Reparatur beauftragt. - Nachweis durch Rechnung
Die Rechnung muss detailliert aufgeschlüsselt sein. Wichtig ist, dass die Arbeitskosten getrennt von Materialkosten aufgeführt werden. Nur die Arbeitskosten können abgesetzt werden. [3] - Keine Barzahlung
Die Zahlung muss unbar erfolgen, beispielsweise per Überweisung oder Online-Zahlung. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. - Nur private Haushalte
Steuervergünstigungen gelten ausschließlich für private Haushalte. Gewerbliche oder vermietete Immobilien sind davon ausgenommen.
Zusätzliche Fördermöglichkeiten: Der Reparaturbonus
Neben den steuerlichen Vorteilen gibt es in einigen Bundesländern Förderprogramme wie den Reparaturbonus. Zum Beispiel:
- Berlin bietet bis Ende 2024 und ggf. 2025 bis zu 200 € Zuschuss für Reparaturen an Haushaltsgeräten.
- Ebenso auch Sachsen
- Und Thüringen
Diese Boni lassen sich mit den steuerlichen Vorteilen kombinieren, um Reparaturen noch günstiger zu machen.
Fragen Sie für Ihre Reparatur direkt bei uns in Berlin oder Leipzig an!
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Steuer-Sparen
- Beauftragen Sie einen Fachbetrieb (am liebsten natürlich uns) mit der Durchführung der Reparatur
Stellen Sie sicher, dass eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt und die Arbeiten vor Ort durchführt werden. Bei uns ist beides der Fall und die Arbeiten werden dokumentiert. - Bewahren Sie Belege auf
Die Aufbewahrungspflicht greift, sobald sie das Finanzamt um Vergünstigungen bitten, denn die Finanzämter können Rechnungen und Zahlungsnachweise verlangen. Als Faustregel gilt: Alles zehn Jahre lang aufbewahren. - Tragen Sie die Kosten in die Steuererklärung ein:
Nutzen Sie die Anlage „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ Ihrer Steuererklärung. Ihr Steuerberater oder die jeweilige Steuersoftware sind hier die einfachsten Lösungen.
Doppelt sparen bei Reparaturen
Reparaturen von Haushaltsgeräten sind nicht nur umweltfreundlich, weil sie die Lebensdauer der Geräte verlängern – sie bieten auch attraktive finanzielle Vorteile dank der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen.
Senken Sie die Kosten deutlich, kombinieren Sie dies mit regionalen Förderprogrammen wie dem Reparaturbonus und sparen Sie richtig.
Lassen Sie Ihre kaputten Geräte also nicht ungenutzt herumstehen, sondern profitieren Sie von den Steuer- und Sparmöglichkeiten – Ihr Geldbeutel wird es Ihnen danken!